Passagierberechtigung

Nach der Ultraleicht Flugausbildung zur Ultraleichtfluglizenz ist es zunächst nicht vorgesehen, direkt mit Passagieren fliegen zu dürfen. Dazu muss eine separate Berechtigung, die sogenannte Passagierberechtigung, gem. § 84a LuftPersV erworben werden.

  • Voraussetzungen für den Erwerb dieser Passagierberechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen. Drei Überlandflüge mit Zwischenlandung müssen nach Erwerb der Lizenz solo über eine Gesamtstrecke von mindestens 50 Kilometer, die anderen beiden Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer in Begleitung eines Fluglehrers erfolgen.
  • Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt. Der zweite der beiden 200-km-Flüge in Begleitung des Fluglehrers kann hierbei als Prüfungsflug gewertet werden.
  • Definition der 200-km-Streckenflüge mit UL-Lehrer: Geradlinige Entfernung zwischen Start- und Zielflugplatz mind. 100km, Zwischenlandung und zurück zum Startflugplatz ist ein 200-km-Flug. Beträgt die Entfernung mindestens 200 km und ist eine Zwischenlandung erfolgt, also mindestens 400 km hin und zurück, sind zwei 200-km-Streckenflüge erfüllt.
  • Es gilt nach LuftPersV § 122 zu beachten: Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Luftschiffführer oder Luftsportgeräteführer dürfen ein Luftfahrzeug, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nur führen, wenn innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftfahrzeug derselben Klasse, desselben oder ähnlichen Musters, der Art des Luftsportgerätes ausgeführt wurden.
  • Bei Bewerbern mit gültiger Lizenz für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer oder Führer anderer motorbetriebene Luftfahrzeuge mit eingetragener Passagierberechtigung wird die Passagierberechtigung für Dreiachser bei Erteilung der Dreiachslizenz ohne weiteren Nachweis mit eingetragen.
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