Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis II (BZF II) für den Flugfunkdienst berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr in deutscher Sprache innerhalb Deutschlands, bei Flügen nach Sichtflugregeln (VFR).

Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis I (BZF I) für den Flugfunkdienst berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr in englischer Sprache innerhalb Deutschlands, bei Flügen nach Sichtflugregeln (VFR).

Will man in andere Europäische Länder fliegen, in denen die Amtssprache nicht Deutsch ist, benötigt man zusätzlich einen Sprachtest (Language Proficiency Test) als Voraussetzung zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr.

Unsere Kurse bereiten optimal auf die Prüfung bei der Bundesnetzagentur vor. Wir schulen in kleinen Gruppen, um das theoretische Wissen und den praktischen Teil (Funkverkehr) zu festigen und individuell auf die Teilnehmer eingehen zu können.

  • Theoretische Grundkenntnisse
  • Praktische Funkübungen in deutscher und englischer Sprache
  • Realistische Funkabläufe wie auf einem Flughafen
  • Kartenmaterial zum Üben der An- und Abflugverfahren

Durch unser BZF II / BZF I Training erreichen Sie:

  • Sicherheit bei der Kommunikation im Cockpit
  • die Erlaubnis, in Kontrollzonen einzufliegen
  • die Möglichkeit, im Ausland den Sprechfunkverkehr auszuüben (nur BZF I)

Sprechen Sie mit uns!

Anfrage BZF II / BZF I Training